§1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der JG-Bits UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend JG-Bits genannt, und dem Auftraggeber zustande kommen.
  2. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
  3. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
  4. Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website abrufen und ausdrucken.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Waren-, Produkt- und Leistungspräsentation auf unserer Webseite  stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar.
  2. Der Vertag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt erst nach Annahme des Angebotes oder Preisvorschlags in Textform (§ 126 b BGB) durch den Auftraggeber zustande.
  3. Bei Vertragsschluss stimmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu.

§ 3 Preise

  1. Sofern nicht anders vermerkt, enthalten die genannten Preise auf unserer Webseite nicht die  gesetzliche Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich ex. MwSt.
  2. Nach einer Anzahl von 3 im Preis inbegriffenen, abgelehnten Entwürfen durch den Auftraggeber können weitere Entwürfe dem Auftraggeber kostenpflichtig in Rechnung gestellt werden.

§ 4 Speicherung von Daten

  1. Zum Zwecke der Erfüllung vertraglicher Pflichten speichern wir die durch den Auftraggeber übermittelten und personenbezogenen Daten.
  2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart oder gesetzlich erforderlich, speichern wir Sicherungskopien, die durch uns für den Kunden erstellt wurden oder vom Kunden übermittelt wurden, ab Erstellungsdatum jeweils 30 Tage. Liegt innerhalb dieser Frist kein Einspruch vor, so wird die Sicherungskopie nach Ablauf der Frist automatisch und unwiderruflich gelöscht.
  3. Sicherungskopien nach §4 Abs. 2 umfassen jegliche Ressourcen in Form von Software und/oder Quellcode, die für die Erfüllung des Vertragsgegenstands erforderlich sind und werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, durch uns, vor dem Vornehmen von Änderungen, erstellt und dem Kunden anschließend zur Verfügung gestellt.

§ 5 Leistungspflichten des Auftraggebers:

Mitwirkungspflichten, Inhalte, Abnahme

  1. Der Auftraggeber ist während der gesamten Zeit der Entwicklung des Konzepts für die zu erbringenden Leistungen und ihre Herstellung durch den Auftragnehmer zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Zur angemessenen Mitwirkung zählt insbesondere die Überlassung aller Daten und Informationen, die für die Entwicklung des Konzepts und Herstellung der zu erbringenden Leistungen erforderlich sind.
  2. Nach Erstellung des Konzepts für die zu erbringende Leistung (§ 2 Abs. 3 dieses Vertrages) durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, dieses sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Wenn das Konzept den Anforderungen im Wesentlichen entspricht, ist der Auftraggeber verpflichtet, dieses durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) freizugeben.
  3. Nach Fertigstellung der Endversion (§ 2 Abs. 5 dieses Vertrages) ist der Auftraggeber zur Abnahme der durchgeführten Leistung verpflichtet, sofern die erbrachte Leistung im Wesentlichen den Anforderungen entspricht und mangelfrei ist. Die Abnahme ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Nach Fertigstellung der Leistung wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
  2. Mehraufwendungen, Zusatzleistungen, welche über die vertraglichen Modalitäten hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
  4. Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an Sie versandt wird, wird Ihnen mindestens eine Mahngebühr in Höhe von 5 EUR berechnet, sofern Sie nicht einen niedrigeren Schaden nachweisen können.

§ 6 Kündigung

  1. Eine Kündigung hat schriftlich (per Brief oder Fax) gegenüber dem Auftragnehmer zu erfolgen.
  2. Für schon in Anspruch genommene Leistungen behalten wir uns vor, diese dem Auftraggeber kostenpflichtig in Rechnung zustellen.
  3. Sollten beim Auftraggeber erhebliche Sicherheitsmängel erkennbar werden, welche nicht durch JG-Bits oder einen Dritten in einer angebrachten Zeit behoben werden können, so behalten wir uns vor, Angebote abzulehnen, zurückzuziehen oder das Vertragsverhältnis vorzeitig aufzulösen.
  4. Im Falle einer Kündigung durch den Auftragnehmer auf Basis von §6 Abs. 3, ist der Auftragnehmer verpflichtet, schriftlich darzulegen und zu begründen, wie durch die aufzuführenden Mängel JG-Bits ein Nachteil entstehen kann.
  5. Eine Kündigung von Verträgen mit festen Vertragslaufzeiten vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist nur dann möglich, wenn sich beide Vertragspartner auf eine einvernehmliche Lösung einigen können oder die Leistungspflichten des Auftragnehmers oder Auftraggebers nicht eingehalten werden.
  6. Bei Kündigung von Verträgen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nach §6 Abs. 5 ist ggf. eine Rückerstattung von Vorauszahlungen nicht möglich.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bzw. die Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

§ 8 Quellcode, Weiterentwicklung, Nutzungsrechte, Namen- und Kennzeichnungsrechte

  1. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber den Quellcode vollständig zur Verfügung und räumt ihm sämtliche Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Website für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ausschließlich, unwiderruflich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z. B. in Rundfunk und Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Arten.
  2. Das Nutzungsrecht gilt nur für die unmittelbare Nutzung der Software, Website und anderweitige Entwicklungen durch den Auftraggeber. Eine Weiterveräußerung, Vermietung oder Veröffentlichung darf der Auftraggeber nur vornehmen, wenn der Auftragnehmer vorab in Textform (§ 126 b BGB) zugestimmt hat.
  3. Die Übergabe des Quellcodes und die Einräumung der Nutzungsrechte werden gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gem. § 4 dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat.
  4. Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.

§9 Geheimhaltung/ Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine ihm während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.
  2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Kenntnisse zu wahren.
  3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 10 Referenzen, Anerkennung der Urheberschaft

  1. Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber nennen. Der Auftragnehmer darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
  2. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihm erstellten Webseite. Er darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung des Webdesigners zu entfernen.

§ 11 Mängel

  1. Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich nach der Ablieferung oder dem Zugänglichmachen, soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich Anzeige zu machen.
  2. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder weiterer vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Vertragsziel unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Ebenso ist zu verfahren, sollte sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke zeigen.
  3. Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN- Kaufrecht“).
  4. Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Berlin
  5. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an medialen Inhalten (Text, Bilder, Video …), die für die vertragliche Erfüllung notwendig  sind, ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

 

§ 13 Beschwerdeverfahren

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/

 

Stand: 22.02.2016

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Vertragsmustern von HÄRTING Rechtsanwälte.